Verfasst am 07.03.2024 um 15:00 Uhr

KGA „Am Anger“: Kaufvertrag wird rückabgewickelt    

Der Kleingartenverein „Am Anger“ gehört zu den Vereinen, die am schwersten unter den Folgen der systematischen Veruntreuung von Geldern des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V. zu leiden haben. Im Rückblick muss eingeschätzt werden, dass die Entscheidung zum Kauf der Flächen in der KGA „Am Anger“ nicht nur ein Fehler an sich war. Nicht zu rechtfertigen ist insbesondere der Zeitpunkt des Kaufs, denn er erfolgte, als der Verband bereits zahlungsunfähig war. Viele geprellte Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die Zahlungen für den Ankauf geleistet haben, stehen nun mit leeren Händen da. Dass der Insolvenzverwalter diese Forderungen anerkannt hat, ist ihnen in dieser Situation nur ein schwacher Trost.  


Jetzt gibt es die Nachricht, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.  In den vergangenen Tagen ist dazu ein Aufhebungsvertrag zwischen allen Beteiligten geschlossen worden. Der Grundstückseigentümer, der Insolvenzverwalter für den Bezirksverband und der Rechtsanwalt des Vereins „Am Anger“ haben die Vereinbarung inzwischen unterzeichnet. Eine Löschungsbewilligung für die im Grundbuch eingetragene Vormerkung zugunsten des BV und des Vereins wurde abgegeben, sodass das Grundbuch wieder bereinigt werden kann.

In dem Vertrag verpflichtet sich der Verein „Am Anger“ zur Zahlung eines Betrages von 20.000 Euro. Eine Zahlungsverpflichtung des BV ist aufgrund der Insolvenz nicht möglich und wurde daher auch nicht vereinbart.


Der Zwischenpachtvertrag des Bezirksverbandes mit den Grundstückseigentümern bleibt bestehen. Die Maklergebühren wurden als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter angemeldet. Durch den Aufhebungsvertrag wird die fällige Grunderwerbssteuer abgewendet.


Stand vom 27.02.24